Wesentliche Neuerungen
- Erweiterte Pflichten für Hersteller: Hersteller sind verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen eine Risikoanalyse durchzuführen und technische Unterlagen zu erstellen, die die Sicherheit des Produkts belegen. Diese Unterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt und bei Bedarf aktualisiert werden. Zudem müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte klare Kennzeichnungen mit Name, Anschrift und elektronischer Adresse (E-Mail-Adresse oder URL der Website) tragen.
- Berücksichtigung neuer Technologien: Die Verordnung trägt den Entwicklungen in den Bereichen Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz Rechnung, indem sie Anforderungen an Produkte mit entsprechenden Funktionen stellt.
- Pflichten für Online-Marktplätze: Anbieter von Online-Marktplätzen müssen sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen angebotenen Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Herstellerinformationen und die Überprüfung der Produktsicherheit.
- Informationspflichten: Im Online-Handel müssen Händler in jedem Produktangebot den Namen, die Anschrift und die elektronische Adresse des Herstellers sowie etwaige Warnhinweise und Sicherheitsinformationen angeben
Was bedeutet das für Ihren Shop?
Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, müssen Sie sicherstellen, dass folgende Informationen auf Ihrer Website leicht zugänglich und gut sichtbar sind:
- Herstellerangaben: Name, Adresse und Kontaktinformationen (einschließlich E-Mail-Adresse). Sollte der Hersteller außerhalb der EU ansässig sein, müssen neben den Hersellerangaben auch Namen, Postanschrift und elektronische Adresse der „verantwortlichen Person“ (Einführer, Fulfillment Dienstleister oder EU-Bevollmächtigte etc.) angegeben werden.
- Produktkennzeichnung: Typen-, Serien- oder Chargennummer sowie Bildmaterial zur eindeutigen Identifizierung des Produkts.
- Sicherheitsinformationen: Warnhinweise oder andere Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher des Zielmarktest leicht verständliche Sprache. Welche Sprache dies jeweils ist, soll von dem EU-Mitgliedstaat festgelegt werden.
Worauf sollten Sie bei der Umsetzung achten?
Platzieren Sie die Informationen so, dass sie für Ihre Kunden leicht auffindbar sind, beispielsweise unter einem separaten Reiter wie „Produktsicherheit“. Informationen, die im Fließtext untergehen, genügen den Anforderungen der Verordnung nicht. Auch eine bloße Angabe im Impressum oder auf einer FAQ-Seite erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht.
Tipp: Verwenden Sie gut sichtbare Elemente wie Tabellen oder Accordion-Module, um die Produktsicherheitsinformationen in Ihrem Onlineshop optimal darzustellen.
Tipp: Verwenden Sie gut sichtbare Elemente wie Tabellen oder Accordion-Module, um die Produktsicherheitsinformationen in Ihrem Onlineshop optimal darzustellen.
Handeln Sie jetzt – Sanktionen drohen
Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann mit Bußgeldern geahndet werden. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Shop den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um mögliche Risiken zu vermeiden.
teamblau unterstützt Sie dabei
Wir helfen Ihnen, Ihre Produktseiten an die neue EU-Verordnung anzupassen.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Umsetzung der notwendigen Anpassungen in Shopware zu erfahren.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in diesem Artikel.
- Beratung: Wir analysieren Ihren Shop und zeigen Ihnen, welche Änderungen notwendig sind.
- Umsetzung: Wir optimieren Ihre Produktseiten und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Umsetzung der notwendigen Anpassungen in Shopware zu erfahren.
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